In unserer Praxis wird die Akupunkturbehandlung von Frau Merle Villis durchgeführt. Neben ihrer Qualifikation als Fachärztin für Allgemeinmedizin verfügt sie über langjährige Erfahrung in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und bietet seit 2006 Akupunktur als ergänzende Therapieform an. Sie ist Mitglied der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur (DÄGfA) und besitzt sowohl das A-Diplom (140 Stunden) als auch das weiterführende B-Diplom (360 Stunden).
Akupunktur ist ein zentraler Bestandteil der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und wird seit Jahrtausenden zur Behandlung unterschiedlichster Beschwerden eingesetzt. In der modernen Medizin findet sie zunehmend Anwendung – vor allem zur Schmerztherapie sowie zur begleitenden Behandlung chronischer und funktioneller Erkrankungen. In unserer Praxis kombinieren wir klassische Körperakupunktur mit bewährten TCM-Verfahren wie Schröpfen und Ohrakupunktur. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz: Ziel ist nicht nur die Linderung einzelner Symptome, sondern das Wiederherstellen des inneren Gleichgewichts.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt Akupunktur u. a. bei folgenden Beschwerden:
Wir beraten Sie individuell, ob eine Akupunkturbehandlung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Eine typische Sitzung dauert etwa 30 Minuten. In der Regel sind 6 bis 10 Behandlungen im Wochenabstand sinnvoll. Die Nadeln verbleiben rund 20 Minuten im Körper. Die Behandlung ist nahezu schmerzfrei und wird von den meisten Patienten als wohltuend empfunden.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Akupunktur nur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder des Kniegelenks (z. B. bei Arthrose) – vorausgesetzt, die Beschwerden bestehen seit mindestens 6 Monaten und wurden ärztlich diagnostiziert. In diesem Fall werden bis zu 10 Sitzungen übernommen, die in einem festgelegten Zeitraum durchgeführt werden müssen.Andere TCM-Verfahren (z. B. Ohrakupunktur, Schröpfen oder Kräuterheilkunde) sind nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Kassen. In Einzelfällen beteiligen sich einzelne Krankenkassen auf vorherigen Antrag anteilig an den Kosten.Bitte stellen Sie den Antrag vor Beginn der Behandlung. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an – Frau Villis berät Sie gerne dazu.
Private Krankenversicherungen erstatten Akupunktur in der Regel problemlos. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), insbesondere über die Ziffern 269 (Akupunktur) und 269a (besondere Akupunkturverfahren).