Vorsorge und Prävention

Check-up 35

Als Vorsorgeuntersuchung bieten die gesetzlichen Krankenkassen Erwachsenen ab 35 Jahren alle 3 Jahre einen Gesundheitscheck an, auch als Check-up 35 bezeichnet. Der Check-up 35 beinhaltet ein ausführliches Gespräch, die unten aufgeführten Untersuchungen und eine abschließende Beratung.​

  • Körperliche Untersuchung (Ganzkörperstatus)
  • Abhören von Herz und Lunge
  • Abtasten des Bauchraumes
  • Beurteilung des Bewegungsapparates, der Haut und der Sinnesorgane
  • Impfanamnese
  • Blut-Untersuchungen (vollständiges Lipidprofil: Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceriden)
  • Urin-Untersuchungen (auf Eiweiß, Glukose, Nitrit, rote und weiße Blutkörperchen)

Krebsvorsorge Männer

Ab dem 45. Lebensjahr haben gesetzlich versicherte Männer jedes Jahr Anspruch auf eine Krebsvorsorge.Hierbei findet eine Untersuchung der Haut, der äußeren Geschlechtsorgane und der Prostata (Vorsteherdrüse) statt. Die Prostata wird mit dem Finger von Enddarm her abgetastet. Bei Auffälligkeiten werden Sie zu einem Facharzt für Urologie weitergeleitet. Ab dem 50. Lebensjahr wird zusätzlich eine Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl durchgeführt.

Hautkrebsscreening

Dies ist eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung, auf die gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre Anspruch haben und darf nur von eigens dafür geschulten Hausärzten durchgeführt werden. In den letzten Jahren ist die Rate an Hautkrebserkrankungen erschreckend hochgeschnellt. Am gefährlichsten ist hierbei der sogenannte schwarze Hautkrebs, das Melanom. Dieser Tumor wächst äußerst aggressiv und es kommt bereits sehr früh zur Absiedlung von Tochtergeschwülsten (Metastasen). Aus diesem Grund haben die gesetzlichen Krankenkassen dieses Vorsorgeprogramm ins Leben gerufen. Hierbei wird die gesamte Haut nach auffälligen Veränderungen untersucht. Wird eine entsprechende Veränderung gefunden, erfolgt die weitere Abklärung und Therapie durch den Hautarzt.

Jugendgesundheitsuntersuchung (J1)

Liebe Eltern, ihr Kind ist zwölf, dreizehn oder vierzehn Jahre alt. Damit hat es Anspruch auf die Jugend-Gesundheitsuntersuchung (J1). Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit geschaffen, um chronische Schäden bei Heranwachsenden frühzeitig zu erkennen! Untersuchungen haben gezeigt, daß z.B. bei 15% der Jugendlichen ein vorher nicht bekannter Sehfehler vorlag und 20% der Jugendlichen Haltungsschäden hatten. Darüberhinaus wird bei dieser Vorsorgeuntersuchung der Impfschutz Ihres Kindes überprüft und ggf. ergänzt. Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an.

Jugendschutzuntersuchung

Diese Untersuchung ist für alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die eine Ausbildung oder gewerbliche Arbeit beginnen wollen, durch das Jugendarbeitsschutzgesetzt verpflichtend vorgeschrieben.

Kostenträger ist im Gegensatz zur Jugend-Gesundheitsuntersuchung nicht die Krankenkasse, sondern das Gewerbeaufsichtsamt.
Zur Durchführung der Jugendschutzuntersuchung ist ein Berechtigungsschein erforderlich, der bei der jeweils zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung erhältlich ist. Ohne diesen Berechtigungsschein darf die Untersuchung nicht durchgeführt werden. Dem Berechtigungsschein liegen verschiedene Anamnesebögen bei, von denen einer vom Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden muß. Dies ist besonders dann wichtig, wenn der/die Jugendliche alleine zur Untersuchung erscheint.

Durch die Jugendschutzuntersuchung soll vor Aufnahme einer Ausbildung bzw. einer gewerblichen Tätigkeit abgeklärt werden, ob von dieser geplanten Tätigkeit für den Auszubildenden/die Auszubildende eine Gesundheitsgefahr ausgehen könnte. Hierzu dient die sogenannte Erstuntersuchung. Hat der/die Jugendliche nach Ablauf des ersten Lehr- bzw. Berufsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist eine Nachuntersuchung zwingend vorgeschrieben.

Bei der Jugendschutzuntersuchung wird sowohl bei der Erstuntersuchung, als auch bei der Nachuntersuchung anhand vorgeschriebener Richtlinien der aktuelle Gesundheitszustand erhoben und dokumentiert. Zur Jugendschutzuntersuchung gehört neben der Überprüfung der Sehkraft (Nah- u. Fernsicht, Überprüfung auf Farbenblindheit), des Gehörs, des Körperbaus und des Bewegungsapparates auch eine Ganzkörperuntersuchung. Eine Blutentnahme ist nicht vorgesehen, dafür aber eine Untersuchung des Urins.

Nach Beendigung der Untersuchung erhält der/die Jugendliche je eine Bescheinigung über die durchgeführte Untersuchung für die Eltern und für den Arbeitgeber. Aus dieser Bescheinigung ist ersichtlich, ob der/die Jugendliche für den angestrebten Beruf uneingeschränkt tauglich ist oder ob bestimmte Einschränkungen bestehen. Weiterhin werden die Eltern über evtl. notwendige Folgeuntersuchungen bei Fachärzten informiert. Der Arbeitgeber erfährt nichts über Krankheiten des/der Jugendlichen (ärztliche Schweigepflicht), er wird lediglich über medizinisch notwendige Einschränkungen bei der Berufsausübung informiert.

Impfungen

Eine der größten medizinischen Errungenschaften besteht in der Möglichkeit, potenziell tödliche Erkrankungen durch Impfungen zu verhindern!

Diese Erkrankungen, wie z.B. Tetanus, Diphterie, Masern, Mumps, Röteln und viele andere, werden von den meisten Menschen als harmlose Kinderkrankheiten angesehen, da heutzutage in Deutschland kaum noch jemand daran erkrankt – eben weil geimpft wird!

Noch Anfang des 20. Jahrhunderts galt z. B. die Diphterie als „Würgeengel der Kinder“. Die Erkrankung trat epidemieartig auf, es waren hauptsächlich Kinder betroffen. Im Verlauf der Erkrankung schwollen die Schleimhäute in Hals und Rachen so massiv an, daß viele der Kinder erstickten. Die Ärzte standen der Erkrankung machtlos gegenüber. Als letzten Ausweg führten sie Luftröhrenschnitte bei den Kindern durch, die allerdings auch mit einer hohen Todesrate einhergingen.

Masern gelten gemeinhin als harmlose Kinderkrankheit. Kaum jemand ist sich bewußt, daß es durch eine Maserninfektion bei einem Teil der Erkrankten zu einer Mitbeteiligung des Gehirns mit bleibenden Behinderungen und zu Todesfällen kommen kann.

Eine Tetanusinfektion bedeutete vor 100 Jahren noch den sicheren Tod. Die Tetanuserreger befinden sich nahezu flächendeckend in der Erde. Schon eine kleine Verletzung, z. B. an einem Rosendorn während der Gartenarbeit, kann eine Infektion verursachen. Im Verlauf der Erkrankung kommt es zu einer Verkrampfung der Muskulatur, die letztlich das Atmen unmöglich macht und zum Erstickungstod führt.

In den letzten Jahren ist in Deutschland eine zunehmende Impfmüdigkeit festzustellen. Die Ursache liegt einerseits in dem fehlenden Bewußtsein, wie gefährlich etliche Kinder-/Infektionskrankheiten sind, andererseits werden immer wieder Kampagnen gegen das Impfen gestartet. Die Argumente der Impfgegner halten Fakten gegenüber nicht stand!

Die heutigen Impfstoffe sind sehr sicher. Natürlich kann es, wie bei allen Medikamenten auch, zu Nebenwirkungen kommen.

In sehr, sehr seltenen Fällen können lebensbedrohliche, allergische Reaktionen auftreten. Die Wahrscheinlichkeit, eines dieser schwerwiegenden Ereignisse zu erleiden, ist aber deutlich geringer, als im Fall einer „echten“ Erkrankung bleibende Schäden davonzutragen oder gar daran zu sterben.
Die häufigsten Nebenwirkungen sind Lokalreaktionen im Bereich der Impfung – lästig, aber in aller Regel harmlos. Meist handelt es sich dabei um Schmerzen, Schwellung und Rötung im Bereich der Impfung; es kann auch einmal Fieber auftreten oder für ein paar Tage ein grippeähnliches Gefühl, alles ein Ausdruck dafür, daß sich unser Immunsystem mit dem Impfstoff auseinandersetzt und Abwehrstoffe für den Fall produziert, daß eines Tages eine Infektion mit dem echten Erreger auftritt. Sie werden aber vor einer Impfung ausführlich und individuell von uns beraten und erhalten auch Informationsmaterial, um sich einen Überblick verschaffen und selbst abwägen zu können.

Unsere Empfehlung:

Sprechen Sie uns an, lassen Sie sich von uns beraten und lassen Sie Ihren Impfschutz auffrischen!​ Sie schützen damit sich und Ihre Umgebung!